Ort/Zeit: 07.02.2013, 18:30 UHR, Universität Magdeburg (Gebäude 22A, Raum 020), Universitätsplatz 2 (Haltestelle Pfälzer Straße), 39106 Magdeburg
Über vier Millionen Menschen in Deutschland verdienen weniger als sieben Euro die Stunde. Viele von ihnen müssen ergänzend Leistungen nach dem SGB II beantragen. Sogar in Sachsenanhalt sind 6 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, auf zusätzlich ergänzende Leistungen vom Staat angewiesen. Ein Mindestlohn kann die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt vor Lohndumping schützen. Befürworter des Mindestlohns meinen: Gegen Lohndumping hilft nur der Mindestlohn. Kritiker halten dagegen: Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze. Die Bundesregierung verweigert sich noch immer einem gesetzlichen Mindestlohn. Doch die rot-grün regierten Bundesländer nehmen die Zügel jetzt selbst in die Hand und starten eigene Initiativen. Bremen hat hier den Anfang gemacht und Hamburg folgt.

Durch Landesmindestlohngesetze können Bundesländer die Empfänger öffentlicher Aufträge, öffentliche Unternehmen und öffentlich-geförderte Unternehmen auf Mindestlöhne festlegen. Wir wollen diskutieren, ob auch Sachsen-Anhalt ein Landesmindestlohngesetz braucht.
Nach einem Eingangsreferat, das über die Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen in den Bundesländern berichtet, möchten wir im Anschluss die Frage mit Ihnen diskutieren: „Was ist das Mindeste?“
Teilnehmer im Podium:
- Christoph Erdmenger – wirtschaftspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion
- Torsten Furgol – Ver.di Sachsen-Anhalt.
- Prof. Dr. Andreas Knabe – Universität Magdeburg/Freie Universität Berlin
- Franziska Latta – arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Landtagfraktion
- Frank Willmann – Mitglied der Bremischen Bürgerschaft
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